Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – E5.6

Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – E5.6
30,70 € *
Inhalt: 1 Stück

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferzeit 7 Werktage

Diesen Standardartikel ändern?
Zurücksetzen

Bitte beachten Sie: 

4 Löcher zur Wandbefestigung: Die Lochung zur Wandbefestigung erfolgt in den Schilderecken. 

Eine Lochung zur Schellenbefestigung am Rohrpfosten bieten wir hier als Option zur Auswahl nicht an, da es diverse Rohrschellen mit verschiedenen Lochabständen gibt. Wünschen Sie eine passende Schilderlochung zur Befestigung am Rohrpfosten, so bestellen Sie bitte die passenden Schellen zum Schild mit und wählen bei den jeweiligen Schellen die Option "Schilderlochung" aus. 

Konfiguration zurücksetzen

Format:

Material:

Menge
à 1 Stück
  • SH19717.1
  • BS.AL2.RE.400.400
  • SFZ-E5.6
Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen... mehr
Produktinformationen "Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – E5.6"


Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – E5.6. Schifffahrtszeichen sind Verkehrsschilder für die Schifffahrt auf Kanälen, Wasserstraßen, Häfen und anderen befahrbaren Gewässern. Unsere Schifffahrtsschilder sind in diversen Größen und Ausführungen erhältlich – je nach Artikel auch mit Ihren Textinformationen. Bitte beachten Sie, dass unsere Schifffahrtsschilder hinsichtlich der angebotenen Größen keine Rechtsverbindlichkeit darstellen. Informieren Sie sich zur Nutzung kleinerer Größen in öffentlichen Gewässern als die ausgewiesene Standardgröße, Normalgröße im Zweifelsfalle bei den zuständigen Behörden oder Sachverständigen.  

Merkmale des Schifffahrtszeichens Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – SFZ-E5.6:

Material: 

  • Aluminium 2 mm 

Ausführung: standard weiß 

Abmessungen:   

  • 400 x 400 mm 

  • 500 x 500 mm 

  • 600 x 600 mm  

  • 840 x 840 mm 

  • 1.050 x 1.050 mm (Standardgröße, Normalgröße) 

Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten Ecken

Verpackungseinheiten: 1 Schild 

Bitte beachten Sie:

  • Dieses Schifffahrtsschild kann nur unverändert gemäß der Artikelabbildung bestellt werden.  

  • Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen. 

  • Bitte beachten Sie, dass unsere Schifffahrtsschilder hinsichtlich der angebotenen Größen keine Rechtsverbindlichkeit darstellen. Informieren Sie sich zur Nutzung kleinerer Größen in öffentlichen Gewässern als die ausgewiesene Standardgröße, Normalgröße im Zweifelsfalle bei den zuständigen Behörden oder Sachverständigen. 
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Schifffahrtszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die zwei blauen Lichter nach § 3.14 Nr. 2 od. die zwei blauen Kegel nach § 3.32 Nr. 2 führen müssen – E5.6"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zuletzt angesehen