- Artikel-Nr.: SH19232
- Herstellernummer: BS.AL2.RE.300.300
- Vorlagennummer: GF-03-11
Hinweisschild Sehr geehrte Friedhofsbesucher, um eine angemessene Rasenpflege auf der Urnengemeinschaftsanlage sicherzustellen, ist es nicht gestattet: die Rasenfläche zu bepflanzen oder anderweitig zu verändern, Blumensträuße, gebinde, Grablichter, Figuren usw. auf der Rasenfläche und/oder den Grabtafeln abzustellen. Nutzen Sie hierfür bitte die Ablageflächen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Friedhofsverwaltung. In diversen Größen erhältlich – auch mit Ihrem Wunschtext.
Merkmale des Hinweisschildes Sehr geehrte Friedhofsbesucher, um eine angemessene Rasenpflege auf der Urnengemeinschaftsanlage sicherzustellen, ist es nicht gestattet: die Rasenfläche zu bepflanzen oder anderweitig zu verändern, Blumensträuße, gebinde, Grablichter, Figuren usw. auf der Rasenfläche und/oder den Grabtafeln abzustellen. Nutzen Sie hierfür bitte die Ablageflächen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Friedhofsverwaltung. – GF-03-11:
Norm: praxisbewährt
Material:
- Aluminium 2 mm
Ausführung: standard weiß
Abmessungen:
- 300 x 300 mm
- 400 x 400 mm
- 500 x 500 mm
- 600 x 600 mm
- 840 x 840 mm
Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten oder spitzen Ecken je nach Druckmaterial.
Verpackungseinheiten: 1 Schild
Bitte beachten Sie:
- Dieses Schild kann unverändert gemäß der Artikelabbildung oder mit individuellen Attributen bestellt werden. Wünschen Sie einen individuellen Text, geben Sie diesen in das Eingabefeld auf dieser Seite ein. Nach Ihrer Bestellung setzen wir Ihre Wünsche um und übermittelt Ihnen eine Korrekturdatei zur Ansicht. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Korrektur auf Fehler und erteilen uns, sofern alles in Ordnung ist, unbedingt die Druckfreigabe. Ihr Schild oder Aufkleber kann erst dann produziert werden, wenn uns Ihre Druckfreigabe vorliegt.
- Bitte beachten Sie, dass bei individuellen Artikeln die angegebene Lieferzeit erst nach erfolgter Druckfreigabe gilt.
- Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen.