- Artikel-Nr.: SH18751.2
- Herstellernummer: BS.AL2.RE.300.450
- Vorlagennummer: VBT-249-K
Schild Achtung Sprunganlage - Im Landebereich der Sprunganlage ist der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - verboten - mit Sicherheitszeichen als Kombinationsschild mit Zusatztexten, bei Bedarf auch Betreiberangaben. Kombinationsschilder sind Schilder mit genormten oder praxisbewährten Zeichen sowie ergänzenden Textinhalten, die unterhalb der Sicherheitszeichen angeordnet sind. Aufgrund dieser Kombination und auch der Möglichkeit, bestehende Inhalte zu verändern, erfüllen Kombinationsschilder alle Anforderungen, um eine flexible, individuelle Beschilderung sicherzustellen. Wir führen zahlreiche Kombinationsschilder für die betriebliche oder kommunale Beschilderung in vielen Schildervarianten in standardisierten oder individuellen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Ausführungen.
Merkmale des Hinweisschildes / Verbotsschildes Achtung Sprunganlage - Im Landebereich der Sprunganlage ist der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - verboten – mit Ihren Betreiberangaben - VBT-249-K:
Ausführung:
Material:
- Aluminium 2 mm
Materialoberfläche: standard weiß oder reflektierend (RA 1)
Abmessungen:
- 300 x 450 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten Ecken
Verpackungseinheiten: 1 Schild
Bitte beachten Sie:
- Dieses Schild kann nur mit individuellen Attributen bestellt werden. Geben Sie Ihren Wunschtext/Betreibernamen in das Eingabefeld auf dieser Seite ein. Wünschen Sie die Platzierung eines Logo, übermittelt Sie uns Ihre hochwertige Daten. Auf Wunsch, können auch andere Verbotszeichen platziert werden. Nach Ihrer Bestellung setzen wir Ihre Wünsche um und übermittelt Ihnen eine Korrekturdatei zur Ansicht. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Korrektur auf Fehler und erteilen uns, sofern alles in Ordnung ist, unbedingt die Druckfreigabe. Ihr Schild kann erst dann produziert werden, wenn uns Ihre Druckfreigabe vorliegt.
- Bitte beachten Sie, dass bei individuellen Artikeln die angegebene Lieferzeit erst nach erfolgter Druckfreigabe gilt.
- Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen.