Verbotszeichen Schubmaststapler - Schubmastgabelstapler verboten

Verbotszeichen Schubmaststapler - Schubmastgabelstapler verboten
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  • SH18600.3
  • BS.AL2.RD.200DM
  • VBT-212
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Produktinformationen "Verbotszeichen Schubmaststapler - Schubmastgabelstapler verboten"


Verbotszeichen Schubmaststapler - Schubmastgabelstapler verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.     

Merkmale des Verbotszeichens Schubmaststapler - Schubmastgabelstapler - Flurförderzeuge verboten – VBT-212:

Ausführung: Grundfarbe weiß, Querbalken rot, Symbol schwarz

Norm: praxisbewährt

Material: 

  • Selbstklebende Folie  

  • Aluminium 2 mm  

Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) 

  • Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m 

  • Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m 

  • Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m 

  • Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m 

  • Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m

Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung 


Bitte beachten Sie:

  • Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. 

  • Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

>>  Zum Download-Bereich.
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