Verbotszeichen Der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - im Landebereich der Sprunganlage verboten

Verbotszeichen Der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - im Landebereich der Sprunganlage verboten
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  • SH18746.3
  • BS.AL2.RD.200DM
  • VBT-231
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Produktinformationen "Verbotszeichen Der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - im Landebereich der Sprunganlage verboten"


Verbotszeichen Der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - im Landebereich der Sprunganlage verboten. Verbotsschild für Sprunganlagen. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden.    

Merkmale des Verbotszeichens Der Aufenthalt im Wasser - auch am Beckenrand - im Landebereich der Sprunganlage verboten – VBT-231:

Ausführung: Grundfarbe weiß, Umrandung/Querbalken rot, Symbol schwarz/rot

Norm: praxisbewährt

Material: 

  • Selbstklebende Folie  

  • Aluminium 2 mm  

Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) 

  • Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m 

  • Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m 

  • Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m 

  • Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m 

  • Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m

Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung 


Bitte beachten Sie:

  • Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

>>  Zum Download-Bereich.
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