- Artikel-Nr.: SH16799
- Herstellernummer: BS.SKF.SF.99
- Vorlagennummer: SK-K-28-LKW
Die französische Straßenverkehrsordnung schreibt zum Schutz von Fußgängern, Roller- und Fahrradfahrern vor, dass jedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen mit dieser Kennzeichnung ausgestattet sein muß. Dies betrifft LKW, Busse und Wohnmobile. Diese Verordnung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die Kennzeichnungen "Angles Morts" sind an den Fahrer- und Beifahrertüren sowie an der rechten Seite des Fahrzeughecks anzubringen. Es werden somit drei Kennzeichnungen für ein Fahrzeug benötigt. Für Fahrzeuge mit Auflieger sind zusätzliche Kennzeichnung der Auflieger erforderlich. Wir bieten die offiziellen Kennzeichnungen als Aufkleber, Magnetfolien oder Schilder an.
Merkmale der KFZ-Kennzeichnung Angles Morts (Toter Winkel) - In Frankreich für alle Fahrzeuge über 3,5 t vorgeschrieben:
Norm: gemäß französischer Straßenverkehrsordnung
Material:
- Selbstklebende Folie mit Schutzlaminat
- Magnetfolie mit Schutzlaminat (nur für temporäre Einsätze)
- Aluminium 2 mm mit Schutzlack (stabilste Ausführung zur Verschraubung)
Ausführung: in zwei Versionen erhältlich – für LKW und Busse/Wohnmobile
Abmessungen:
- 170 x 250 mm
Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit runden Ecken
Verpackungseinheiten: je nach Wahl 1 Stück oder als 3er-Set
Bitte beachten Sie:
- Die Magnetfolienausführung ist nur für einen temporären und nicht dauerhaften Einsatz geeignet. Magnetfolien haften nur auf eisenhaltigen Oberflächen, nicht auf Aluminium oder ähnlichen Metallen. Die Haftung auf verzinkten Karosserien oder gespachtelten Flächen kann eingeschränkt sein. Bitte lagern sie Ihr Magnetschild nach dem Gebrauch stets planliegend, nicht im gebogener Position. Gebogene Magnetfolien besitzen aufgrund der Biegung eine Spannung, die dem Magnetismus entgegenwirkt. Eine gute Möglichkeit, Magnetschilder zu lagern, ist, diese an eisenhaltige Oberflächen zu haften, z.B. an eine Brandschutztür.
- Es werden mindestens drei Kennzeichnungen für ein Fahrzeug benötigt. Je nach Fahrzeugausführung können bis zu 6 Kennzeichnungen erforderlich sein.
- Bei Wohnmobilien ist die Busversion anzubringen.
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